Förderung

Und so geht es:

Alles, was der private Eigenheimbesitzer tun muss.

So kann eine maximale Förderung in Eigenregie organisiert werden:

Der Förderservice erstellt die notwendigen Bestätigungen zum Förderantrag:

Sie müssen lediglich folgendes tun:

Wichtige Information zum Neustart der BEG-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung wird zu geänderten Förderkonditionen fortgesetzt. Seit dem 21. Juli 2026 können wieder Förderanträge gestellt werden.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die förderfähigen Kosten für die 1. Wohneinheit sinken auf 28.000 € und werden ab 2027 weiter gesenkt.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 % und wird ab 2027 weiter gesenkt
  • Der Einkommensbonus steigt auf bis zu 40 %, das förderfähige Haushaltseinkommen auf bis zu 60.000 €
  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen entfallen

 

Eingereichte Checklisten werden nach den jetzt gültigen Förderbedingungen bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Es kann vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

  • per E-Mail: foerderservice@fe-bis.de
  • per Fax: 06190 9263-449
  • per Post:
    febis Service GmbH
    Zentrale Datenerfassung
    Frankfurter Straße 11
    63067 Offenbach am Main