Fördergelder

Der Einsatz umweltschonender Heiztechnik wird vom Staat belohnt.

Wird Ihre Heizungsanlage modernisiert, stehen sowohl Bargeldzuschüsse als auch geförderte Darlehen bundesweit zur Verfügung. Die Zuschuss-Förderung beträgt 30 % bis zu 70 % der Investitionssumme (brutto) wir zeigen ihnen zwei Wege dahin.

Und so geht es:

Alles, was der private Eigenheimbesitzer tun muss.

So kann eine maximale Förderung in Eigenregie organisiert werden:

Der Förderservice erstellt die notwendigen Bestätigungen zum Förderantrag:

Sie müssen lediglich folgendes tun:

Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden. Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden. Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.

  • per E-Mail: foerderservice@fe-bis.de
  • per Fax: 06190 9263-449
  • per Post:
    febis Service GmbH
    Zentrale Datenerfassung
    Frankfurter Straße 11
    63067 Offenbach am Main